Proaktive Leistungserbringung überwindet das traditionelle Bringpflicht-Prinzip, bei dem Bürgerinnen und Bürger selbst die Initiative ergreifen müssen. Stattdessen erkennen Behörden auf Basis vorhandener Registerdaten automatisch Ansprüche und leiten entsprechende Leistungen ein oder informieren aktiv darüber. Beispiele sind die automatische Auszahlung von Kindergeld bei Geburtsmeldung, proaktive Rentenbenachrichtigungen oder ereignisbasierte Sozialleistungsbenachrichtigungen bei Arbeitslosigkeit. Technische Voraussetzung ist die registerübergreifende Vernetzung von Behördendaten sowie ausgereiftes Identitätsmanagement. Datenschutzrechtlich erfordert proaktive Leistungserbringung klare gesetzliche Grundlagen und häufig die Einwilligung der Betroffenen. Das Konzept ist eng mit dem Once-Only-Prinzip und der Registermodernisierung verbunden und gilt als Reifegrad-Merkmal hochentwickelter E-Government-Systeme.
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Proaktive Leistungserbringung
Verwaltungsansatz, bei dem Behörden Bürgerleistungen automatisch anbieten oder gewähren, ohne dass ein ausdrücklicher Antrag gestellt werden muss.