Die Schweizer E-Government-Organisation eCH hat ihren Standardisierungsprozess überarbeitet. Damit legt das Gremium die Regeln fest, nach denen künftig technische Vorgaben für die digitale Kommunikation zwischen Behörden, Bürgern und Unternehmen entstehen. Wer in diesem Prozess mitreden darf und welche Verbindlichkeit die Standards erhalten, beeinflusst direkt, wie reibungslos Bürgerservices in Zukunft funktionieren.

Was hinter der Prozess-Aktualisierung steckt

eCH entwickelt seit über 20 Jahren Standards für die digitale Verwaltung in der Schweiz. Diese reichen von Datenformaten über Schnittstellen bis zu Prozessmodellen. Die Aktualisierung des Standardisierungsprozesses betrifft die formalen Abläufe: Wer darf Standards vorschlagen, wie werden Entwürfe geprüft, wer entscheidet über die Freigabe und wann gelten sie als verbindlich für Bund, Kantone und Gemeinden.

Für die Praxis bedeutet das: Je klarer definiert ist, wie ein Standard entsteht und durchgesetzt wird, desto einheitlicher können Verwaltungssysteme kommunizieren. Ohne gemeinsame Standards müsste jede Gemeinde und jeder Kanton eigene technische Lösungen entwickeln – Interoperabilität würde zur Glückssache.

Welche Rolle eCH im Schweizer E-Government spielt

Im Gegensatz zu Deutschland, wo das OZG 2.0 über Bund-Länder-Vereinbarungen und die Abraxas Informatik oder Dataport AöR als regionale IT-Dienstleister arbeiten, ist die Schweiz föderaler organisiert. eCH fungiert als neutraler Vermittler zwischen den staatlichen Ebenen. Standards entstehen in Fachgruppen, an denen Verwaltungen, IT-Dienstleister und Wissenschaft teilnehmen.

Die Organisation hat keinen direkten Durchgriffsrechte auf Kantone. Standards gelten erst als verbindlich, wenn sie von den zuständigen Stellen formal übernommen werden. Der aktualisierte Prozess soll diese Übernahmemechanismen transparenter und vorhersehbarer machen. Das erhöht die Planbarkeit für IT-Dienstleister wie Abraxas Informatik oder Swisscom Public Sector, die auf Basis dieser Standards Lösungen entwickeln.

Warum Standardisierung für Bürger relevant ist

Wenn ein Bürger umzieht, muss er seine neue Adresse mehreren Behörden melden. Ohne einheitliche Standards müssen die Daten bei jedem System neu eingegeben werden. Mit gemeinsamen Datenformaten und Schnittstellen genügt eine Meldung – die Systeme tauschen Informationen automatisch aus. Dieses Once-Only-Prinzip funktioniert nur mit verbindlichen technischen Vorgaben.

Auch digitale Identitäten setzen Standards voraus. Wenn ein Kanton ein eID-System einführt, muss es mit den Systemen anderer Kantone und des Bundes kompatibel sein. Ohne eCH-Standards würde jede Region eine eigene technische Lösung wählen – Bürger bräuchten mehrere digitale Ausweise.

Verbindlichkeit als Knackpunkt

Der Kern des aktualisierten Prozesses ist die Frage der Verbindlichkeit. Standards können drei Status haben: empfohlen, anzuwenden oder obligatorisch. Die meisten eCH-Standards sind heute empfohlen oder anzuwenden – das bedeutet, Behörden sollten sie nutzen, müssen es aber nicht. Obligatorische Standards entstehen nur, wenn Bund oder Kantone sie per Gesetz oder Verordnung vorschreiben.

Die geringe Verbindlichkeit ist ein Dauerthema. Verwaltungen, die bereits Systeme im Einsatz haben, scheuen den Aufwand einer Umstellung. IT-Dienstleister entwickeln manchmal Sonderlösungen, weil ihre Kunden nicht auf Standards warten wollen. Die Folge: Die Schweizer Verwaltungs-IT bleibt fragmentiert. Der überarbeitete Prozess soll es erleichtern, Standards früher als verbindlich zu kennzeichnen, sobald sie sich in der Praxis bewährt haben.

Einfluss auf digitale Verwaltungskooperation

eCH hat parallel zur Prozess-Aktualisierung mehrere Grundsatzentscheide in die Vernehmlassung geschickt, die die digitale Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsebenen regeln. Diese Entscheide bauen auf den neuen Prozess-Regeln auf. Wer in diesen Gremien entscheidet, prägt die technische Architektur der Schweizer Digitalverwaltung für die nächsten Jahre. Details dazu finden sich in der eCH-Vernehmlassung zur digitalen Verwaltungskooperation.

Ein weiterer Baustein ist die eCH-Architekturvision 2050, die langfristige Ziele für die Schweizer E-Government-Infrastruktur definiert. Standardisierung ist dort als zentrales Element verankert. Nur wenn Schnittstellen, Datenformate und Prozesse einheitlich sind, können Bund, Kantone und Gemeinden ihre Systeme in einem gemeinsamen Verwaltungsportal zusammenführen.

Marktperspektive: IT-Dienstleister setzen auf Planbarkeit

Für die Schweizer Public-IT-Branche ist die Prozess-Aktualisierung ein Signal. Unternehmen wie Abraxas oder Swisscom Public Sector können ihre Entwicklungszyklen besser planen, wenn klar ist, welche Standards wann als verbindlich gelten. Das reduziert das Risiko, in Technik zu investieren, die später nicht kompatibel ist.

Gleichzeitig entsteht Druck auf kleinere Anbieter, die bisher auf proprietäre Lösungen gesetzt haben. Wenn Standards obligatorisch werden, müssen sie ihre Produkte anpassen oder vom Markt verschwinden. Das könnte die Konsolidierung im Schweizer Verwaltungs-IT-Markt beschleunigen.

Vergleich zu Deutschland und Österreich

Deutschland setzt mit dem OZG 2.0 stärker auf zentrale Vorgaben durch den Bund. Die FITKO koordiniert Standards und stellt Budget bereit. Österreich arbeitet mit dem BRZ Bundesrechenzentrum als zentralem IT-Dienstleister, der für alle Bundesbehörden Standards setzt.

Die Schweiz bleibt föderaler. eCH kann nur empfehlen, nicht anordnen. Der aktualisierte Prozess versucht, diese Lücke zu schließen, indem er Mechanismen für schnellere Übernahme schafft. Ob das reicht, zeigt sich in den nächsten Jahren. Österreichs Erfahrung mit dem Once-Only-Prinzip zeigt, dass selbst bei zentralen Strukturen Umsetzungshürden bleiben.

Nächste Schritte

Der überarbeitete Standardisierungsprozess ist auf der eCH-Website veröffentlicht. Fachgruppen können ab sofort nach den neuen Regeln arbeiten. Parallel laufen Vernehmlassungen zu mehreren Grundsatzentscheiden, die bis Herbst 2026 abgeschlossen sein sollen. Erste Standards nach dem neuen Prozess werden voraussichtlich 2027 verabschiedet.

Für Verwaltungen, die bereits digitale Services entwickeln, lohnt sich ein Blick auf die aktualisierten Prozess-Dokumente. Wer frühzeitig auf kommende Standards setzt, spart spätere Migrationskosten. IT-Dienstleister sollten die laufenden Vernehmlassungen beobachten – sie definieren, welche technischen Anforderungen in den nächsten Jahren verbindlich werden.

Quellen